suisse.ing Stiftung
Im Jahr 2024 beschäftigten sich National- und Ständerat mit Fragen rund um die Mängelrügepflicht und Verjährungsfrist von Baumängeln.
Im Raum stand u.a. eine Verdoppelung der Verjährungspflicht von 5 auf 10 Jahre, was besonders bei den Berufshaftpflichtversicherungen eine grössere Risikoexposition zur Folge gehabt hätte. Der Entscheid im September 2024 lässt aufatmen. Die Rügepflicht wurde zwar auf 60 Tage verlängert, die Verjährungspflicht aber bei 5 Jahren belassen.
Eine weitere positive Meldung darf angefügt werden: Der Kollektivversicherungsvertrag mit der «Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG» konnte ohne Prämienerhöhung um weitere drei Jahre verlängert werden Er läuft bis Ende 2028. Zudem konnten teils markante Verbesserungen der Versicherungsbedingungen ausgehandelt werden, die bereits 2024 in Kraft traten und im Folgenden kurz umrissen werden.
Drei zusätzliche Verbesserungen der Versicherungsbedingungen
Bei Bauwerksmängeln muss nicht selten ein Sanierungsprojekt erstellt werden. Bis anhin wurden die Kosten für die Erstellung des Sanierungsprojekts von der «Zürich» nicht gedeckt, weder bei Beauftragung eines Dritten noch bei Durchführung durch das suisse.ing-Büro selbst. Dies entspricht dem Grundsatz, dass sog. «vertragliche Erfüllungsansprüche» nicht gedeckt seien. Neu werden die Kosten, welche CHF 20’000.- übersteigen, gedeckt. – Die Kosten der Bauleitung für die Umsetzung des Sanierungsprojektes sind, wie bisher, ohne Schwellenwert gedeckt.
Die zweite Verbesserung betrifft das Merkblatt «Kategorie 6», welches eine Liste der besonders risikobehafteten und nur auf separate Vereinbarung hin versicherten Tätigkeiten beinhaltet. Das Merkblatt wurde dahingehend überarbeitet, dass wirklich nur Projekte und Tätigkeiten mit besonderen Risiken der «Zürich» vorgelegt werden müssen.
Die dritte Verbesserung gibt es bei den Versicherungen für Planergemeinschaften. Bis anhin war eine Versicherungsdeckung via Kollektivvertrag für Planergemeinschaften nur möglich, wenn diese ausschliesslich aus suisse.ing-Destinatären bestehen. Ansonsten musste eine oft nicht leicht zu erhaltende Projektpolice abgeschlossen werden. Neu wurden zwei Optionen mit der «Zürich» ausgehandelt:
- Wurde keine Projektpolice abgeschlossen, kann der suisse-ing-Destinatär sein aus der Planergemeinschaft bezogenes Honorar deklarieren und erhält so unter dem Kollektivvertrag eine Deckung für seine eigenen Fehler (nicht aber für die Solidarhaftung).
- Besteht eine Projektpolice mit Bedingungen, die nicht der Deckungssumme und/oder Deckungsmodalitäten der Kollektivversicherung entsprechen, kann der suisse.ing-Planer ebenfalls das aus der Planergemeinschaft bezogene Honorar deklarieren, um unter dem Kollektivvertrag eine Konditions- und Summendifferenzdeckung zu erhalten. Dabei muss die bestehende Projektpolice bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Die Solidarhaftung ist nicht gedeckt. Es gilt ein reduzierter Prämienansatz.
Wir hoffen, damit weitere lohnende und praxisnahe «Goodies» für unsere Destinatäre erreicht zu haben. Eine grössere Auswahl an Möglichkeiten macht die Prämiendeklaration allerdings komplexer. Gerade bezüglich der dritten Verbesserung ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld des Abschlusses von Planergemeinschaftsverträgen mit der suisse.ing-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
Insourcing der Geschäftsstelle aufgrund Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Per Januar 2025 wurde das VAG hinsichtlich der Versicherungsvermittlung verschärft. Aufgrund einer Verlautbarung der FINMA vom Sommer 2024 müssen wir davon ausgehen, dass die als gebundene Vermittlerin qualifizierte suisse.ing-Stiftung nicht mehr mit ungebundenen Vermittlern (Brokern) zusammenarbeiten darf. Somit kann die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit der SRB Assekuranz Broker AG Zürich leider nicht weitergeführt werden. Im Moment behelfen wir uns mit einer organisatorischen und räumlichen Abgrenzung innerhalb der SRB Assekuranz Broker AG. Das kann aber nur eine Übergangslösung sein. Geplant ist, dass die suisse.ing Stiftung noch in diesem Jahr mit eigenen Büroräumlichkeitten und eigenem Personal tätig wird. Wir setzen alles daran, dass uns unsere langjährige und versierte Versicherungsexpertin Heidi Spinner erhalten bleibt. Dieser Prozess ist in Umsetzung.
Zu den Fakten des Jahres 2024 (Kenntnisstand 31. Dezember 2024):
Versicherungen
Der Mitgliederbestand der versicherten Betriebe lag per 31. Dezember 2024 bei insgesamt 448 Unternehmungen (Vorjahr 451). Das Prämienvolumen (Grund- und Zusatzversicherung) betrug CHF 11,71 Mio. (Vorjahr CHF 11,49 Mio.). Dieses Prämienvolumen ist provisorisch, da sich durch die Schlussdeklarationen der Destinatäre der Betrag noch ändert. Bei den Ingenieurgemeinschaften lag das Prämienvolumen für Policen, die noch unter dem Regime des alten Vertrags (vor 2017) laufen, bei CHF 0.22 Mio. (Vorjahr CHF 0.25 Mio.). Für Policen unter dem neuen Rahmenvertrag kommen CHF 1,25 Mio. (Vorjahr CHF 1.23 Mio.) hinzu, so dass das Total der IG-Prämien CHF 1.47 Mio. (Vorjahr CHF 1.48 Mio.) beträgt. Das Niveau konnte somit trotz widrigem Marktumfeld auf gutem Stand gehalten werden und unterstreicht die Attraktivität des suisse.ing-Modells.
Schadenfälle
Im vergangenen Jahr wurden 204 Schadenfälle (Vorjahr 184) angemeldet. Davon entfallen 137 auf das Jahr 2024. 67 Fälle sind Nachmeldungen aus den Vorjahren. 25 Fälle aus dem Jahr 2024 konnten mit einer Schadensumme von insgesamt CHF 50’774.55 bereits abgeschlossen werden. Die Fluktuation bewegt sich aus Sicht des Stiftungsrates in einem üblichen Rahmen.
Neben der Bearbeitung von Schadenfällen ist weiterhin die haftpflicht- und vertragsrechtliche Rechtsberatung der suisse.ing Stiftung ein entscheidender Vorteil für die suisse.ing-Destinatäre. Die Beratung wirkt insbesondere auch präventiv und im Vorfeld der eigentlichen Schadenbearbeitung.
Publikationen
Im März 2024 erschien eine weitere Ausgabe der Merkblatt-Reihe «attention!». Diesmal zum Thema «Nachträgliche Mithilfe bei Bauwerkmängeln», erarbeitet von Dr. Thomas Siegenthaler.
Sitzungen des Stiftungsrates und dessen Arbeitsgruppen
Im Jahr 2024 fanden 2 Sitzungen (März und November) des gesamten Stiftungsrates statt. Die Arbeitsgruppe «Schadenprävention/Qualitätssicherung» führte 3 Sitzungen durch (davon 2 per Videokonferenz). Zudem traf sich die Arbeitsgruppe «Schadenanalyse» zu drei Tagessitzungen mit Vertretern der «Zürich». Die Arbeitsgruppe «Vertragserneuerung» befasste sich mit der Vertragsverlängerung inklusive Abschluss für die Laufzeit 2026 bis 2028.
Prämienrückerstattung – Bonusreglement
Die Zahlung der Prämienrückerstattungen 2024 erfolgten im Oktober 2024.
Dank
Ein herzlicher Dank soll an dieser Stelle alle Mitglieder des Stiftungsrates für ihr tatkräftiges Engagement über das ganze Jahr erreichen. Für den Einsatz in der Geschäftsstelle sei allen Beteiligten unter der Leitung von Heidi Spinner in Zusammenarbeit mit Barbara Suter, Arbnesa Veseli und Stephan Egli, sowie unserer Kontrollstelle und den Rechtsberatern gedankt.
Mögen alle suisse.ing- und Versicherungs-Mitglieder ein positives, erfolgreiches Jahr 2025 durchlaufen!
Dieter Flückiger, Präsident der suisse.ing Stiftung